(Quelle: dbv-Newsletter Nr. 102)

In der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag eine Urheberrechtsreform verabschiedet, auf die die Bibliotheken lange hingearbeitet haben. Die Reform bringt für die Bibliotheken eine Reihe von echten Fortschritten, aber auch punktuell Rückschritte. Wie bei anderen größeren Reformen auch, werden sich einige Aspekte erst in der praktischen Anwendung, der Ausgestaltung durch die Gerichte oder die künftigen Gesamtverträge mit den Verwertungsgesellschaften zeigen. Kern der Reform ist eine Neusortierung der die Wissenschaft und Forschung – und damit auch die Bibliotheken – betreffenden Regelungen im Urheberrecht.  Die Rechtskommission des dbv stellt Eckdaten der neuen bibliotheksbezogenen Rechtsnormen vor.

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>>siehe auch: BAK-Neuigkeiten vom 12.07.2017