Referent: RA Paul Voigt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Hamburg

28.01.2016, 18:00 Uhr, TU Berlin, Universitätsbibliothek, HS 14

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben ein sehr hohes Datenschutzniveau. Alle theoretisch auf natürliche Personen zurückführbaren Informationen (beispielsweise Namen, Emailadressen, aber u.U. auch Identifikationsnummern, Forschungsschwerpunkte und Rechercheinteressen) unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen an Empfänger außerhalb der Europäischen Union nur unter besonderen Bedingungen weitergegeben werden. Um Übermittlungen an Empfänger in den USA zu erleichtern, hatten sich die Europäische Union und die USA auf sog. „Safe Harbor Grundsätze“ verständigt, deren Beachtung beim Empfänger in den USA zu einem angemessenen Datenschutzniveau und zur Zulässigkeit der entsprechenden Datenübermittlung führen sollte. Diese Safe Harbor Grundsätze wurden vom Europäischen Gerichtshof – im Anschluss an die Enthüllungen von Edward Snowden – in einer Grundsatzentscheidung vom 6. Oktober 2015 für unwirksam erklärt. Die Auswirkungen dieser Entscheidung sind sehr weitgehend und betreffen potentiell auch Übermittlungen in andere Länder als die USA sowie die Nutzung von Cloud-Diensten. Im Rahmen des Beitrags sollen diese Auswirkungen sowie allgemeine rechtliche Anforderungen an die Übermittlung von Daten und die Nutzung von Cloud-Anbietern dargestellt werden.

Unser Referent ist Herr Paul Voigt, der Fachanwalt für Informationstechnologierecht ist und über ausgewiesene Expertise im IT-Vertragsrecht und im Datenschutzrecht verfügt. Seine Mandate haben meist einen internationalen Bezug und er betreut häufig Mandanten aus Übersee bei ihrem Markteintritt in Europa. Paul Voigt veröffentlicht regelmäßig zu einer Vielzahl von technologieorientierten Themen in allen wichtigen deutschen Fachzeitschriften, hält regelmäßig Vorträge zu Technologiefragen, vor allem zum Datenschutz, und ist Mitherausgeber des Standardwerks „Konzerndatenschutz‟.

Präsentation zum Vortrag: Vortrag_SaveHarbor_BAK_ 2016-01-28

Nachtrag: Am 02.02.2016 einigen sich EU und USA auf neues Abkommen für Datenaustausch