Seit 2002 müssen Industriefirmen, Dienstleister und Banken in der EU und in den USA sicherstellen, dass sie Personen, die auf Anti-Terror-Listen stehen, weder ein Gehalt auszahlen, noch Geschäfte mit ihnen machen. Bewusste Verstöße gegen diese Vorschriften (Anti-Terror-Verordnung von 2002) werden als Straftat eingestuft, bei Fahrlässigkeit gelten sie als Ordnungswidrigkeit. Das soll verhindern, dass Terroristen über Lohnzahlungen von der Wirtschaft finanziert werden. Ebenfalls seit 2002 werden sogenannte Sanktionslisten veröffentlicht, in denen sich die Namen gesuchter Terroristen finden.

Die Datenbank World-Check konsolidiert die Inhalte aus Sanktionslisten, Strafverfolgungsbehörden und Regulatoren und ergänzt diese um Politisch Exponierte Personen (PEP) und staatseigene Betriebe. Den Großteil der Inhalte bestimmen jedoch eigene Recherchen des Unternehmens. Abgedeckt werden Bereiche , wie z. B. organisierte Kriminalität, Terrorismus, Betrug, Korruption, Geldwäsche und Drogenkriminalität.

In seinem Vortrag am 23. April 2015 hat Patrick Schidlowski (Thomson Reuters, Financial & Risk Division, Account Director Germany, GTM Risk) die Datenbank „World Check“  vorgestellt und ist dabei auf die Quellenlage eingegangen. Außerdem berichtete er über die Möglichkeiten, wie Institutionen Ihre Geschäftspartner und die Lieferkette auf Risiken hin auswerten aber auch bei der Terroristensuche in den eigenen Reihen vorgehen können.