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Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 1. März 2018

Der DBV hat die Änderungen zusammengestellt, die sich aus der Urheberrechtsreform (UrhWissG) für die Bibliotheken zum 1.März 2018 ergeben.
http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/Kommissionen/Kom_Recht/Rechtsinformationen/2017_07_24_Urheberrechtsreform_%C3%84nderungen_zum_01.03.2018.pdf

Weiterhin informiert die DBV-Rechtskommission auf ihrer Website über mögliche Umsetzungen dieser Änderungen in der bibliothekarischen Praxis (Kopien u.a.).
http://www.bibliotheksverband.de/fachgruppen/kommissionen/recht/rechtsinformationen.html

>>weitere Informationen:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2018/030118_Urheberrecht.html?nn=6704238

Informationsplattform irights.info

Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 1. März 2018

(Quelle: dbv-Newsletter Nr. 102)

In der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag eine Urheberrechtsreform verabschiedet, auf die die Bibliotheken lange hingearbeitet haben. Die Reform bringt für die Bibliotheken eine Reihe von echten Fortschritten, aber auch punktuell Rückschritte. Wie bei anderen größeren Reformen auch, werden sich einige Aspekte erst in der praktischen Anwendung, der Ausgestaltung durch die Gerichte oder die künftigen Gesamtverträge mit den Verwertungsgesellschaften zeigen. Kern der Reform ist eine Neusortierung der die Wissenschaft und Forschung – und damit auch die Bibliotheken – betreffenden Regelungen im Urheberrecht.  Die Rechtskommission des dbv stellt Eckdaten der neuen bibliotheksbezogenen Rechtsnormen vor.

>>mehr: Text als pdf
>>siehe auch: BAK-Neuigkeiten vom 12.07.2017

Bundes­tag regelt Nutzung ge­schützter Wer­ke in Bil­dung und Wissen­schaft (Urheberrechtsgesetz)

Quelle: www.bundestag.de

Der Bundestag hat am Freitag, 30. Juni 2017, den Entwurf der Bundesregierung für ein „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (18/12329, 18/12378) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/13014) angenommen. Union und SPD stimmten für, Die Linke gegen das Gesetz. Die Grünen enthielten sich. Mit ihm werden die Regelungen für die erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft sowie Bibliotheken, Museen und Archiven systematisiert und an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst.

 alle Reden und Dokumente: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-urheberrechts-wissenschaftsgesellschaftsgesetz/513404